Mit der Abfassung eines Testamentes ändert man die gesetzliche Erbfolge, das heißt die vom Gesetz her vorgesehene Erbfolgeregelung. Diese Änderungen sind zulässig, es gibt aber eine Grenzen: Ehegatten, eingetragene Partner, Kinder dürfen nicht leer ausgehen, sondern haben einen „Pflichtteilsanspruch“.
Aktuelle Beiträge vom Notariat in Feldbach
Notariat Künzel-Painsipp
- 10/08/2021Geldgeschenke: Bar oder SparbuchMehr lesen
Grundsätzlich können Geld und Sparbücher formlos verschenkt werden, einfach durch einen mündlichen Vertrag oder schlüssiges Handeln. Wichtige Ausnahme: Ein Schenkungsversprechen („Ich werde dir in der Zukunft... schenken“), also eine Schenkung ohne tatsächliche Übergabe des Geschenkes muss als Notariatsakt errichtet werden, da dies sonst ungültig ist.
- 10/08/2021Augen auf beim Immobilienkauf!Mehr lesen
Viele haben schon böse Überraschungen erlebt, wenn sie sich etwa nur auf Online-Informationen oder Vertragsvorlagen aus dem Internet verlassen haben.
- 10/08/2021Tipps: Liegenschaftskauf und -verkaufMehr lesen
Wichtig für den Käufer ist die gemeinsame Besichtigung mit dem Verkäufer bzw. Makler und die Prüfung der Flächenwidmung, eines allfälligen Bebauungsplanes bzw. der Eintragung des Grundstückes in einem Gefahrenzonenplan und im Grenzkataster sowie der Umfang von mitveräußertem Zubehör.
- 10/08/2021Immobilienkauf und Recht: Das gilt es zu beachtenMehr lesen
Ein Wohnungs-, Haus- oder Grundstückskauf ist ein komplexes Rechtsgeschäft.
- 10/08/2021LebensgemeinschaftMehr lesen
Obwohl der Begriff Lebensgemeinschaft stets verwendet wird und darunter zu verstehen ist, dass zwei Personen in einer Wohn-, Wirtschaft- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben, ohne verheiratet zu sein, gibt es dafür keine gesetzliche Definition.