10/08/2021
Tipps: Liegenschaftskauf und -verkauf
Wichtig für den Käufer ist die gemeinsame Besichtigung mit dem Verkäufer bzw. Makler und die Prüfung der Flächenwidmung, eines allfälligen Bebauungsplanes bzw. der Eintragung des Grundstückes in einem Gefahrenzonenplan und im Grenzkataster sowie der Umfang von mitveräußertem Zubehör.
Die beauftragte Vertragsverfasserin prüft vor jeder Kaufvertragserstellung den Grundbuchstand und grundbüchlichen Belastungen und die erforderlichen Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten. Weiters sind Fragen zu klären, wie: Fälligkeit des Kaufpreises, Übergabestichtag, treuhändige Abwicklung der Kaufpreiszahlung, Gewährleistung für einen bestimmten Zustand oder Gewährleistungsausschluss. Es ist bei jeder Kaufvertragserstellung der Verkäufer als auch der Käufer über anfallende Steuern und Gebühren aufzuklären. Für den Käufer fallen grundsätzlich berechnet vom Kaufpreis 3,5% Grunderwerbsteuer und 1,1% Grundbucheintragungsgebühr an.
Den Verkäufer treffen die Kosten der Lastenfreistellung und die Immobilienertragsteuer. Dabei ist vor allem zu prüfen, ob es sich um sogenanntes „Altvermögen“ (4,2% vom Kaufpreis bei Baulandwidmung vor 1988 und 18% vom Kaufpreis bei Umwidmung danach) oder „Neuvermögen“ (nach 31.03.2002 entgeltlich erworben, 30% vom Gewinn) handelt. Der Verkäufer muss besonders auf die gesetzlichen Steuerbefreiungen achten, vor allem beim Verkauf des Hauptwohnsitzes oder des selbst hergestellten Gebäudes.